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   BFH, 05.09.2000 - III B 85/99   

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https://dejure.org/2000,15108
BFH, 05.09.2000 - III B 85/99 (https://dejure.org/2000,15108)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2000 - III B 85/99 (https://dejure.org/2000,15108)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2000 - III B 85/99 (https://dejure.org/2000,15108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Begründung - Beschwerdebegründung - Produktionshalle - Scheinbestandteil - Betriebsvorrichtung - Schlüssige Darlegung - Klärungsbedürftigkeit - Hygienevorschriften - Bewegliches Wirtschaftsgut - ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 95; ; Investitionszulagengesetzes § 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BFH, 05.09.2000 - III B 85/99
    Sie wären nur dann ausreichend, wenn aus der Beschwerdebegründung neben der Darstellung der Bedeutung der Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinaus auch hervorginge, warum die Rechtsfrage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (s. hierzu z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614, unter Hinweis auf Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 61).
  • BFH, 03.12.1997 - VIII B 38/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.09.2000 - III B 85/99
    Insoweit wäre vor allem auszuführen gewesen, inwieweit und ggf. von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist oder zu ihr unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1997 VIII B 38/97, BFH/NV 1998, 613).
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